Anzuerkennenden Studiengänge

Gemäß PhD-Ordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen (UDE) zur Promotion zum Doctor of Philosophy (PhD) nach § 5, Absatz 1, 2.

Grundsätzlich anerkannt werden können, sofern die Voraussetzungen gemäß § 5 gegeben sind, abgeschlossene naturwissenschaftliche Studiengänge bzw. Studiengänge der „Lebenswissenschaften“. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Studiengänge:

Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Epidemiologie, Public Health, Biologie, Chemie, Physik, Biochemie, Pharmazie, Psychologie, Mathematik, Statistik, Informatik.

Weitere grundständige Studiengänge können im Einzelfall vom Promotionsausschuss anerkannt werden.

 

Zulassung zum PhD-Programm (Zusatz § 6 PhD-Ordnung der Medizinischen Fakultät, UDE)

Das PhD Programm wird individuell für den Bewerber gestaltet. Bewerbung zum PhD-Programm können entweder postalisch oder elektronisch jederzeit eingereicht werden.

Digitale Bewerbungen gehen an: bewerbung@hiv-forschung.de mit Betreff: Bewerbung PhD-Programm/Jahr/Name.

Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Für eine digitale Bewerbung sind alle Dokumente im PDF Format einzureichen:

  1. Anschreiben, aus dem Eignung, Motivation und wissenschaftliche Interessensgebiete sowie die Vorstellungen zum weiteren Berufsweg hervorgehen.
  2. Ein tabellarischer Lebenslauf einschließlich Name, Adresse (inklusive Email Adresse), Geburtsdatum, Nationalität, Hobbys, Auflistung bisheriger Forschungsaktivitäten (Inhalt, Dauer, Ergebnis) und optional, einem aktuellen Lichtbild.
  3. Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife und Zeugnisse über bisherige Studienabschlüsse in amtlich beglaubigter Form (keine Originale, sondern amtlich beglaubigte Kopien und amtlich beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche). Für Mediziner und Zahnmediziner gilt das zur Approbation als Ärztin oder Arzt berechtigende Medizinische Staatsexamen oder die zur Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt berechtigende Zahnärztliche Prüfung.
  4. Angabe des anvisierten Promotionsgebietes; skizzieren Sie gegebenenfalls Ihren Plan für die Promotion (Thema und ggf. Arbeitsgruppe).
  5. Befähigungsnachweis über Kenntnisse der englischen Sprache, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Muttersprachlerin/kein Muttersprachler ist.
  6. Zwei Empfehlungsschreiben mit Bezug auf die bisherigen akademischen Leistungen und Eignung für wissenschaftliches Arbeiten.

Die/der erfolgreiche Bewerberin/Bewerber muss in einem Auswahlgespräch ihre/seine Motivation und Eignung für das PhD-Programm darlegen und begründen. Dabei ist eine persönliche Anwesenheit in Essen nicht erforderlich; diese kann durch Verwendung telekommunikativer Techniken (z.B. Telefonat oder Videokonferenz) ersetzt werden.

 

Ziel des international PhD-Programms Immunology and Virology

Das Programm soll die Promovierenden befähigen, am Ende der Dissertation eigenständig wissenschaftliche Versuchsvorhaben, unter Berücksichtigung Guter Klinischer und Wissenschaftlicher Praxis (GCP und GSP), planen, durchführen, auswerten und publizieren zu können. Mit der Dissertation weisen die Promovierenden nach, durch selbständige wissenschaftliche Arbeit, relevante Ergebnisse erzielen zu können, die der Weiterentwicklung des Fachbereiches Immunologie und Virologie dienen.

 

Struktur und Inhalt des PhD-Programms

Für die Promotionsphase werden drei Jahre angestrebt. Sie umfasst sowohl die Einbindung in ein eigenes Forschungsprojekt, die Teilnahme an nationalen bzw. internationalen Konferenzen, die Publikation erlangter Forschungsergebnisse, die Hospitation in einer anderen Forschungseinrichtung, als auch ein frei wählbares Begleitprogramm zur Erweiterung der überfachlichen Kompetenzen. Insgesamt müssen, entsprechend der PhD-Ordnung Paragraph 6a, Leistungen in einem Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten (LP) erbracht werden (aufgelistet in Tabelle 1). Die Lehreinheiten, durch welche LP gesammelt werden, können vom Promovierenden frei gewählt werden und sollen dem Promovierenden ermöglichen, eigene Interessen und Schwerpunkte zu vertiefen.

 

Allgemeine Regelungen zur Vergabe von Leistungspunkten

Leistungspunkte können erbracht werden durch Status Leistungspunkte (LP)
Publikationen (angenommene, promotionsbezogene Publikation in einer Fachzeitschrift (peer-review) oder vergleichbarem) Pflicht 3 LP pro Publikation als Erstautor bzw.

1 LP pro Publikation als Co-Autor

Teilnahme an internationalen Konferenzen mit eigenem Beitrag Pflicht 2 LP für einen mündlichen Vortrag bzw. 1 LP pro Posterpräsentation
Im Rahmen des PhD Programms muss der Student seine Methodischen Arbeiten, die Herangehensweise und Erkenntnisse in Form einer 1-2 seitigen Eintrages auf der dafür eingerichteten Homepage veröffentlichen. Dies dient zum einen der Arbeitskontrolle, zum anderen soll es der Kultur der Transparenz in der Wissenschaftskommunikation dienen. Insgesamt müssen in den 3 Jahren 12 Artikel verfasst werden, die die Arbeit des/der Kandidaten/-in festhalten Pflicht 3 LP für alle Einträge
Forschungsaufenthalt in einer anderen Arbeitsgruppen Pflicht Ab 2 Wochen = 2 LP
Teilnahme an Veranstaltungen zum Erwerb überfachlicher Qualifikationen (z.B. in den Bereichen wissenschaftliches Schreiben, Publizieren, statistische Verfahren, Präsentationstraining etc.) Pflicht 1 LP pro Teilnahmenachweis bzw. 2 SWS = 2 LP
Review Artikel (Verfassen eines Reviewartikels zu dem promotionsbezogenen Thema in einer Fachzeitschrift (peer-review) oder vergleichbarem) Wahlfrei 2 LP pro Publikation als Erstautor bzw.

0,5 LP pro Publikation als Co-Autor

Teilnahme an spezifischen, das Promotionsthema begleitenden Vorlesungen. (Unterschriftsnachweis erforderlich) Wahlfrei 45 min = 1 LE

10 LE = 1 LP

Präsentation und Diskussion promotionsbezogener Ergebnisse innerhalb von Forschungsverbünden, z.B. in Graduiertenschulen, Forscher- und Arbeitsgruppen (Unterschriftsnachweis erforderlich) Wahlfrei 1 LP pro Präsentation
Teilnahme an promotionsbegleitenden, spezialisierten wissenschaftlichen Fortbildungen, z.B. Versuchstierkundekurs oder Gentechnikkurs (Unterschriftsnachweis erforderlich) Wahlfrei 2 SWS = 2 LP
Anleitung/Begleitung von wissenschaftlichen Projekten im Rahmen von Bachelor-/Masterprojekten, Examensprojekten etc. Wahlfrei 1 LP pro theoretischer Arbeit bzw. 3 LP pro praktischer Arbeit

 

a.) Pflicht für alle Promovierenden der Medizinischen Fakultät sind:

  1. Pflichtkurse (zusammen 1LP)

– die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung „Promotion in der Medizin“ der Medizinischen Fakultät

– die Teilnahme an einer hierfür zugelassenen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Good Scientific Practice“

– die Teilnahme an einer hierfür zugelassenen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Wissenschaftliches Zitieren“

 

  1. Pflichtmodule

– mindestens eine Veröffentlichung eines Originalartikels als Erstautor (3 LP)

– mindestens eine Veröffentlichung eines Originalartikels als Co-author (1 LP)

– mindestens eine Teilnahme an einer nationalen oder internationalen Konferenz, in der das Promotionsthema in Form einer Posters präsentiert wird (1 LP) oder als Vortrag (2 LP)

– das Verfassen von mindestens 6 Einträgen die das methodische Vorgehen, troubleshooting und Erkenntnisgewinn nachvollziehen lassen (3 LP)

– ein mindestens 4 wöchiger Forschungsaufenthalt in einer anderen Arbeitsgruppe (2LP)

 

Es müssen mindestens 12 LP aus dem Bereich der Pflichtmodule erbracht werden.

 

b.) Wahlfreie Module

Aus den Wahlpflichtmodulen können maximal 5LP angerechnet werden. Hierbei gilt: 1 LP≈10 Lehreinheiten (LE) ≈ 7,5 Stunden. Die Teilnahme an Arbeiten, Vorlesungen und Seminaren müssen auf einem „Laufzettel“ mit Unterschrift des/der Dozenten/-in bestätigt werden. Hierbei gilt 45min=1LE

– Damit die Dissertationsschrift, abgesehen von der darin behandelten immunologischen oder virologischen Fragestellung, den allgemeinen Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens gerecht wird, absolvieren die Promovierenden Fortbildungen zur Erlangung Allgemeiner Schlüsselqualifikationen. Dies beinhaltet beispielsweise Seminare im wissenschaftlichen Präsentieren, Soft- und Hardwareanwendungen, Zeit- und Selbstmanagement etc.

– Zur besseren Aufarbeitung der komplexen immunologischen und virologischen Zusammenhänge sollen die Promovierenden an Vorlesungen bzw. Vorträgen teilnehmen, welche in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Forschungsthema stehen. Alle Vorlesungen an Universitäten (beispielsweise auch im Rahmen von Graduiertenschulen) und Fachhochschulen können hier geltend gemacht werden. Auch andere Aktivitäten im praktischen Bereich können hier in Absprache mit den Betreuern in Betracht gezogen werden.

– Den Promovierenden soll die Möglichkeit gegeben werden ihre promotionsbezogenen Forschungsergebnisse innerhalb von Forschungsverbünden, z.B. in Graduiertenschulen, Forscher- und Arbeitsgruppen zu präsentieren und auch zu diskutieren.

– Die im Rahmen der Promotionsarbeit und des entsprechenden Themas erforderlichen spezialisierten wissenschaftlichen Fortbildungen wie beispielsweise ein Versuchstierkundekurs oder ein Gentechnikkurs können ebenfalls als zusätzliche Qualifikationspunkte angerechnet werden.

– Die Promovierenden sollen bereits während ihrer dreijährigen Forschungsarbeit aktiv in der Lehre mitwirken. Dies soll insbesondere denjenigen als Orientierungshilfe dienen, die sich eine Karriere im akademischen Betrieb vorstellen können. Dazu sollen die Promovierenden Praktikanten, Bachelor- oder Masterstudenten etc. anleiten und begleiten.

– Die Promovierenden des PhD-Programms diskutieren regelmäßig über wissenschaftliche Fachliteratur und wissenschaftliche Artikel, anhand konkreter Fragestellungen. Auch eigene Arbeiten können im Rahmen des wöchentlichen Labormeetings besprochen werden. Die Promovierenden sollen Fachliteratur kritisch lesen und bereits im frühen Stadium der wissenschaftlichen Karriere ihre Kompetenzen als Reviewerin/Reviewer stärken.

 

Anerkennung und Regelungen zur Vergabe der Leistungspunkte

Die Festlegung und Fortschreibung der zu erbringenden Leistungen erfolgt auf Vorschlag der Betreuerin / des Betreuers durch den PhD-Ausschuss und wird in der Betreeungsvereinbarung dokumentiert.

 

PhD-Ausschuss

Der PhD-Ausschuss beaufsichtigt die Umsetzung der Regelungen dieser Anlage. Der PhD-Ausschuss besteht aus den folgenden Mitgliedern:

  1. Der Leiterin/dem Leiter des PhD-Programms,
  2. Einer weiteren Professorin/einem weiteren Professor oder einer/einem habilitierten Mitglied der Medizinischen Fakultät der UDE
  3. Einer/einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät der UDE,
  4. ein PhD-Vertreter des Programms.

Mitglieder des o.g. PhD-Ausschusses werden vom Leiter des PhD-Programms ernannt.

Die aktuelle Besetzung der oben genannten Ämter kann der Homepage des Instituts für HIV Forschung (hiv-forschung.de/phdprogram/commitee) entnommen werden.

 

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